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Steuern - Abzüge und %-Sätze
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2018 |
2017 |
Säule 3a - zulässiger Abzug mit 2. Säule |
6'768
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6'768 |
Säule 3a - max. zulässiger Abzug ohne 2. Säule |
33'840 |
33'840 |
(max. 20 % vom Erwerbseinkommen) |
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Mindestzins auf Forderungen gegenüber Aktionär
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0,25 %
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0,25 %
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Maximalzins auf Schulden gegenüber Aktionär
bis CHF 1.0 Mio
bei Handels- und Fabrikationsunternehmen
bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften
ab CHF 1.0 Mio
bei Handels- und Fabrikationsunternehmen
bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften |
3,00 %
2,50 %
1,00 %
0,75 % |
3,00 %
2,50 %
1,00 %
0,75 % |
Für die Verzinsung von Forderungen und Schulden gegenüberden Aktionären gelten diverse Bestimmungen. Wir bitten Sie, uns im Einzelfall zu kontaktieren oder die massgebenden Sätze bei der Eidg. Steuerverwaltung abzuklären. |
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Privatanteil Geschäftsfahrzeug (auf Kaufpreis inkl. Sonderausstattungen, exkl. MWST) |
9,6 % |
9,6 % |
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Per 1. Januar 2016 wurde bei der direkten Bundessteuer die Begrenzung des Fahrtkostenabzuges für Unselbständige auf CHF 3'000 pro Jahr eingeführt. Der Kanton Aargau kennt für die Steuerperiode 2016 keine Begrenzung, ab Steuerperiode 2017 gilt eine Begrenzung von CHF 7'000. Der Kanton Solothurn kennt für die Steuerperiode 2016 ebenfalls keine Begrenzung.
Vorstehende Angaben sollen eine Hilfe im Arbeitsalltag bieten. Für die Beurteilung des Einzelfalles sind die entsprechenden Gesetze massgebend.
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