Mehrwertsteuer
Steuerpflicht
Grundsätzlich ist jede Person, die ein Unternehmen betreibt, steuerpflichtig. Wer die jährliche Umsatzlimite von 100'000 Franken (weltweit) nicht erreicht, gilt als von der Steuerpflicht befreit. Eine freiwillige Unterstellung ist möglich.
Gewisse Wirtschaftszweige und Leistungen sind ausgenommen.
MWST-Sätze
Seit 01.01.2024 gilt folgendes:
Normalsatz |
8,1% |
Reduzierter Satz |
2,6% |
Sondersatz |
3,8% |
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass auf Kaufbelegen und Rechnungen die richtigen MWST-Sätze ausgewiesen sind. Werden die falschen Steuersätze ausgewiesen, sind auch diese der ESTV geschuldet.
Eine nachträgliche Berichtigung der Steuer kann nur erfolgen, wenn eine Korrektur der Rechnung erfolgt.
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum noch die Zahlung der Rechnung, sondern der Zeitpunkt resp. Zeitraum der Leistungserbringung.
Saldosteuer
- Jahresumsatz max. 5'005'000 Franken
- Steuerzahllast max. 103'000 Franken
- Mindestdauer 1 Jahr
- Wird die effektive Abrechnungsmethode gewählt, kann frühestens nach drei Jahren zur Saldosteuersatzmethode gewechselt werden
Zur Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.