Steuern - Abzüge und %-Sätze
Steuern sind ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftssystems und jeder Einzelne ist verpflichtet, sie zu zahlen. Damit Sie als Unternehmen oder Privatperson jedoch die richtigen Steuern bezahlen, ist eine effektive Steuerplanung unverzichtbar. Als erfahrenes Unternehmen im Bereich Steuern bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Betreuung an.
Ein zentraler Aspekt der Steuerplanung sind die Abzüge, die bei der Berechnung Ihrer Steuerlast berücksichtigt werden. Hier gilt es, alle relevanten Faktoren im Blick zu behalten. Dabei berücksichtigen wir auch die verschiedenen %-Sätze, die je nach Art der Steuer und Einkommensgruppe variieren können.
2024 | 2023 | |
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Säule 3a – max. zulässiger Abzug mit 2. Säule | 7'056 | 7'056 |
Säule 3a – max. zulässiger Abzug ohne 2. Säule (max. 20 % vom Erwerbseinkommen) |
35'280 | 35'280 |
Mindestzins auf Forderungen gegenüber Aktionär |
1.5 % | |
Maximalzins auf Schulden gegenüber Aktionär bis CHF 1.0 Mio |
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ab CHF 1.0 Mio | ||
Privatanteil Geschäftsfahrzeug (auf Kaufpreis inkl. Sonderausstattungen, exkl. MWST) Per 1. Januar 2016 wurde bei der Direkten Bundessteuer die Begrenzung des Fahrtkostenabzuges für Unselbständige auf CHF 3'000 pro Jahr eingeführt. Ab Steuerperiode 2017 gilt im Kanton Aargau eine Begrenzung von CHF 7'000. Der Kanton Solothurn kennt weiterhin keine Begrenzung. |
10.8 % |
Vorstehende Angaben sollen eine Hilfe im Arbeitsalltag bieten. Für die Beurteilung des Einzelfalles sind die entsprechenden Gesetze massgebend.